Themen aus dem Steuerrecht

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    Gefälschte Steuerbescheide per Post im Umlauf

    In Niedersachsen warnen Polizei und Finanzämter vor gefälschten Steuerbescheiden, die per Briefpost an Bürger verschickt werden. Betrüger versuchen mit täuschend echt aussehenden Schreiben, Geld von potenziellen Opfern zu erbeuten. So wurden beispielsweise Briefe versendet, die angeblich vom nicht existierenden Finanzamt Bad Salzdetfurth stammen und zur Zahlung von 762,53 Euro auf ein Konto bei der Sparkasse Weser-Elbe auffordern. Betroffene sollten die Schreiben genau prüfen: Stimmen Steuernummer und persönliche Daten? Existiert das angegebene Finanzamt? Im Zweifel sollte man keine Zahlung leisten und das zuständige Finanzamt oder die Polizei kontaktieren. Wer bereits gezahlt hat, sollte umgehend seine Bank informieren. Für ausführliche Informationen besuchen Sie bitte die Webseite des LKA Niedersachsen: Gefälschter Steuerbescheid per Briefpost.

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    Verbraucherpreisindex

    Verbraucherpreisindex (2020 = 100)

    2024
    119,7  August
    119,8  Juli
    119,4  Juni
    119,3  Mai
    119,2  April
    118,6  März
    118,1  Februar
    117,6  Januar

    2023
    117,4  Dezember
    117,3  November
    117,8  Oktober
    117,8  September

    Ältere Verbraucherpreisindizes finden Sie im Internet unter:
    http://www.destatis.de - Konjunkturindikatoren - Verbraucherpreise

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    Basiszins / Verzugszins

    • Verzugszinssatz seit 1.1.2002: (§ 288 BGB)

      Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern:
      Basiszinssatz + 5-%-Punkte

      Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen bis 28.7.2014):
      Basiszinssatz + 8-%-Punkte

      Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen ab 29.7.2014):
      Basiszinssatz + 9-%-Punkte
      zzgl. 40 € Pauschale

    • Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB
      maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen

      seit 01.07.2024 = 3,37 %
      01.01.2024 - 30.06.2024 = 3,62 %
      01.07.2023 - 31.12.2023 = 3,12 %
      01.01.2023 - 30.06.2023 = 1,62 %
      01.07.2016 - 31.12.2022 = - 0,88 %
      01.01.2016 - 30.06.2016 = - 0,83 %
      01.07.2015 - 31.12.2015 = - 0,83 %
      01.01.2015 - 30.06.2015 = - 0,83 %
      01.07.2014 - 31.12.2014 = - 0,73 %
      01.01.2014 - 30.06.2014 = - 0,63 %
      01.07.2013 - 31.12.2013 = - 0,38 %
    Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter:
    www.destatis.de - Themen - Konjunkturindikatoren - Verbraucherpreise - Preisindizes im Überblick

    Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden!

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    Fälligkeitstermine Oktober 2024

    • Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli.-Zuschlag (mtl.): 10.10.2024
      (Zahlungsschonfrist 15.7.2024)

    • Sozialversicherungsbeiträge: 25.10.2024 * (Abgabe der Erklärung)
      (Zahlung 29.10.2024 *)
      * In den Bundesländern, in denen der 31.10. ein Feiertag (Reformationstag) ist,  verschieben sich die Termine auf den 24. bzw. 28.10.2024

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    Aufwendungsausgleichsgesetz – keine Erstattung von Lohnfortzahlungskosten an GmbH-Geschäftsführer

    Das U1-Verfahren (Ausgleich des Arbeitgebers für Entgeltfortzahlungen) regelt die Erstattung von Lohnkosten, die ein Unternehmen – mit nicht mehr als 30 Arbeitnehmern – tragen muss, wenn seine Mitarbeiter aufgrund von Krankheit ausfallen. Dabei zahlt das Unternehmen einen bestimmten Beitrag zur Krankenkasse und im Gegenzug können sie einen Teil der Lohnfortzahlungskosten zurückerhalten.

    Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist grundsätzlich kein Arbeitnehmer. So hat der GKV-Spitzenverband ausdrücklich klargestellt, dass Fremdgeschäftsführer vom U1-Verfahren ausgenommen sind, weil sie als Organmitglieder juristischer Personen arbeitsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern zählen.