Welzenbach ist Teil von

Alle Steuerpflichtigen

·

Juli

2026

Neue Muster für Bescheinigungen der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigung sowie Ansässigkeit im Inland

Neue Muster für Bescheinigungen der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigung sowie Ansässigkeit im Inland

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 10.4.2026 mit einem neuen Schreiben das Muster über die Ansässigkeit im Inland aktualisiert. Das Muster aus dem BMF-Schreiben vom 5.11.2019 ist nicht mehr zu verwenden.

Üblicherweise stellt der die Leistung erbringende Unternehmer eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus und führt diese ab. Bei bestimmten Bau- und Gebäudedienstleistungen durch Subunternehmer, Lieferungen und Leistungen ausländischer Unternehmen, Edelmetallhandel sowie weitere im Umsatzsteuergesetz genannte Leistungen ist jedoch der Leistungsempfänger verpflichtet, die Umsatzsteuer zu berechnen und abzuführen. Der leistende Unternehmer weist als Rechnungssteller die Umsatzsteuer nicht aus, hat aber auf seine Steuerschuldnerschaft hinzuweisen, sog. Reverse-Charge-Verfahren.

Ist für einen Leistungsempfänger unklar, ob der leistende Unternehmer in Deutschland ansässig ist, schuldet der Leistungsempfänger nur dann die Umsatzsteuer nicht, wenn der Leistende eine aktuelle Bescheinigung des zuständigen Finanzamts nach amtlich vorgeschriebenem Muster vorlegt, aus der sich die Ansässigkeit im Inland ergibt.

Das neue Muster der Finanzverwaltung enthält einige redaktionelle Änderungen, den Wegfall des Feldes für das Dienstsiegel und den Hinweis, dass das Schreiben maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig ist. Die Gültigkeit der Bescheinigung beträgt höchstens ein Jahr. Sofern absehbar ist, dass die Ansässigkeit kürzer besteht, muss die Gültigkeit entsprechend befristet werden.

Mit weiterem Schreiben vom 10.4.2026 hat das BMF auch das Bescheinigungsmuster vom 6.12.2024 zur inländischen Unternehmerschaft über die Erbringung von Bau- und Gebäudereinigungsleistungen als Subunternehmer sowie den übrigen genannten Lieferungen und Leistungen ersetzt. Diese Bescheinigung hat eine Gültigkeit von höchstens 3 Jahren. Ab sofort dürfen auch hier nur noch die neuen Muster verwendet werden, die die gleichen Änderungen enthalten wie die Ansässigkeitsbescheinigung.

Kontakt

Lass uns reden

Du hast ein Thema? Wir hören zu!
Erzähl uns, worum es geht – wir sagen Dir ehrlich, ob und wie wir helfen können.
Unkompliziert. Persönlich. Auf Augenhöhe.

Telefon

+49 9352 8778-0

E-Mail

lohr@welzenbach.com

Adresse

Untere Brückenstr. 2, 97816 Lohr am Main

Kontakt

Lass uns reden

Du hast ein Thema? Wir hören zu!
Erzähl uns, worum es geht – wir sagen Dir ehrlich, ob und wie wir helfen können.
Unkompliziert. Persönlich. Auf Augenhöhe.

Telefon

+49 9352 8778-0

E-Mail

lohr@welzenbach.com

Adresse

Untere Brückenstr. 2, 97816 Lohr am Main

Kontakt

Lass uns reden

Du hast ein Thema? Wir hören zu!
Erzähl uns, worum es geht – wir sagen Dir ehrlich, ob und wie wir helfen können.
Unkompliziert. Persönlich. Auf Augenhöhe.

Telefon

+49 9352 8778-0

E-Mail

lohr@welzenbach.com

Adresse

Untere Brückenstr. 2, 97816 Lohr am Main