Welzenbach ist Teil von

Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht

·

August

2026

Anspruch auf zusammenhängenden Urlaub

Anspruch auf zusammenhängenden Urlaub

Eine Arbeitnehmerin beantragte Urlaub für die Zeit vom 1. – 25.3.2026. Der Arbeitgeber lehnte den Antrag jedoch ab und verwies darauf, dass im Betrieb üblicherweise keine Urlaubszeiträume von mehr als zwei zusammenhängenden Wochen genehmigt würden.

Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber den Urlaub ihrer Beschäftigten nicht pauschal auf zwei zusammenhängende Wochen begrenzen. Eine solche Beschränkung verstößt gegen das Bundesurlaubsgesetz. Hier ist geregelt: Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen.

Eine Aufteilung des Urlaubs ist nur zulässig, wenn konkrete dringende betriebliche Gründe oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Umstände dies erfordern. Allgemeine Hinweise auf personelle Engpässe reichen hierfür jedoch nicht aus.

Kontakt

Lass uns reden

Du hast ein Thema? Wir hören zu!
Erzähl uns, worum es geht – wir sagen Dir ehrlich, ob und wie wir helfen können.
Unkompliziert. Persönlich. Auf Augenhöhe.

Telefon

+49 9352 8778-0

E-Mail

lohr@welzenbach.com

Adresse

Untere Brückenstr. 2, 97816 Lohr am Main

Kontakt

Lass uns reden

Du hast ein Thema? Wir hören zu!
Erzähl uns, worum es geht – wir sagen Dir ehrlich, ob und wie wir helfen können.
Unkompliziert. Persönlich. Auf Augenhöhe.

Telefon

+49 9352 8778-0

E-Mail

lohr@welzenbach.com

Adresse

Untere Brückenstr. 2, 97816 Lohr am Main

Kontakt

Lass uns reden

Du hast ein Thema? Wir hören zu!
Erzähl uns, worum es geht – wir sagen Dir ehrlich, ob und wie wir helfen können.
Unkompliziert. Persönlich. Auf Augenhöhe.

Telefon

+49 9352 8778-0

E-Mail

lohr@welzenbach.com

Adresse

Untere Brückenstr. 2, 97816 Lohr am Main

Create a free website with Framer, the website builder loved by startups, designers and agencies.